Information der Öffentlichkeit nach §8a Störfallverordnung

Unsere Biogasanlage ist als Betriebsbereich der unteren Klasse im Sinne der aktuellen Störfallverordnung eingestuft. Die aktuelle Störfallverordnung verpflichtet uns, die Information der Öffentlichkeit ständig, auch auf elektronischem Weg zugänglich zu machen.